Brexit-Folge

Großbritannien schickt EU-Bürger in Abschiebehaft

Britische Grenzschützer sollen an Flughäfen vermehrt EU-Bürger auf dem Weg zu Bewerbungsgesprächen festgenommen haben.

Teilen
EU-Bürger müssen bei der Einreise nach Großbritannien in der Regel ein Visum haben.
EU-Bürger müssen bei der Einreise nach Großbritannien in der Regel ein Visum haben.dpa/Dominic Lipinski

Britische Grenzschützer sollen an Flughäfen vermehrt EU-Bürger auf dem Weg zu Bewerbungsgesprächen festgenommen haben.

Britische Grenzschützer sollen an Flughäfen vermehrt EU-Bürger auf dem Weg zu Bewerbungsgesprächen festgenommen, in Haftanstalten für illegale Einwanderer festgehalten und anschließend ausgewiesen haben. Das berichtet der britische Guardian unter Berufung auf Aussagen von Betroffenen.

Wegen Bewerbungsgespräch festgenommen

Demnach wurden mindestens ein Dutzend europäische Bürger – hauptsächlich junge Frauen aus Spanien, Italien, Frankreich, Bulgarien und Griechenland – letzte Woche allein über 48 Stunden am Flughafen Gatwick festgenommen und ausgewiesen. Einige wurden zwei Autostunden entfernt in das Internierungslager Yarl's Wood in Bedfordshire gebracht.

Der Grund für die Festnahme ist laut dem Bericht, dass sie kein Einreise-Visum hatten. Dabei ist es ausdrücklich erlaubt, dass Bewerbungsgespräche auch ohne ein solches durchgeführt werden dürfen. Zuvor hatte bereits das Online-Portal Politico von mindestens 30 EU-Bürgern berichtet, darunter auch Deutschen. Einige EU-Bürger seien tagelang in Abschiebehaft festgehalten worden.

Auch Deutsche betroffen

Acht Abgeordnete des Europaparlaments haben gegenüber EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Bedenken gegen diese Praxis geäußert, die sie als Bruch des ausgehandelten Brexit-Abkommens sehen.

Das britische Innenministerium hält dagegen, die neuen Regeln seien klar und könnten leicht online überprüft werden. „Wir benötigen den Nachweis des Rechts eines Einzelnen, in Großbritannien zu leben und zu arbeiten“, sagte ein Sprecher.

In den Empfehlungen des Innenministeriums heißt es jedoch ausdrücklich, dass Besucher ohne Arbeitsvisum „an Besprechungen, Konferenzen, Seminaren, Bewerbungsgesprächen teilnehmen“ und „Verträge aushandeln und unterzeichnen“ dürfen.