Der VRR hält die Leistungen der Abellio Rail für
Der VRR hält die Leistungen der Abellio Rail für "inakzeptabel". Foto: Hans-Joachim Kling

Niederberg/Gelsenkirchen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio aufgrund der bisher erbrachten S-Bahn-Leistungen schriftlich abgemahnt.

Über Fahrplanprobleme, Ausfälle und Verspätungen ärgern sich Fahrgäste auf mehreren S-Bahn-Linien. Mitte Dezember hatte Abellio im Auftrag des VRR den Betrieb von sechs Zuglinien übernommen. Auf den Linien S3, S9 und RE 49 lief der Betrieb alles andere als rund.

Nun hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr reagiert und das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio abgemahnt: „Aufgrund der aktuellen Betriebssituation und den schlechten und nicht akzeptablen SPNV-Leistungen insbesondere auf den Linien S3, S9 und RE49 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine schriftliche Abmahnung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW ausgesprochen“.

Auf den vom Unternehmen betriebenen S-Bahn-Linien entsprechen die Qualität und Quantität der Beförderungs- und Betriebsleistung nicht den verkehrsvertraglichen Leistungspflichten, erklärt der VRR dazu. Es komme zu erheblichen Zugausfällen und massiven Angebotseinschränkungen.

Abellio „nicht in der Lage verkehrsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen“

Am 4. Mai hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bekannt gegeben, dass es auf lange Sicht nicht in der Lage ist, seine verkehrsvertraglichen Verpflichtungen bei den Linien der S-Bahn Rhein-Ruhr nachzukommen.

Im Rahmen mehrerer Krisengespräche auf Geschäftsführerebene hat der VRR das Unternehmen Abellio daraufhin ermahnt und dazu aufgefordert, „schnellstmöglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um die verkehrsvertraglichen Leistungen in einem ausreichenden Maß erfüllen zu können“.

Dazu hat Abellio erstmals am 8. Mai dargestellt, welche verkehrlichen Auswirkungen auf den einzelnen Linien und deren zeitliche Dauer aufgrund des Personalmangels vorgesehen sind. Aufgrund der Dauer und des Umfangs der verkehrlichen Auswirkungen kann der VRR diese Einschränkungen für die Fahrgäste jedoch nicht mittragen.

Abellio-Management muss reagieren

Mit der am Dienstag ausgesprochenen Abmahnung ist das verantwortliche Management von Abellio nun aufgefordert, geeignetere Maßnahmen einzuleiten, die schnellstmöglich zu erkennbaren Verbesserungen führen, um die verkehrsvertraglich geschuldete Leistung vollumfänglich erbringen zu können.

Dafür hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Fristen gesetzt, die bis in den Spätsommer reichen. Spätestens bis zum 14. Juni hat Abellio Zeit, um die S-Bahn-Leistungen auf der Linie S3 zu erbringen; entsprechendes gilt bis zum 30. Juni für die Linie RE 49; bis zum 15. Juli für die Linien S2 und RB40 sowie bis zum 15. September für die Verlängerung der Linie S9 von Bottrop bis Recklinghausen.

„Wir erwarten, dass für die Fahrgäste das anhaltend schlechte Angebot auf der Schiene schnell und nachhaltig verbessert wird“, sagt VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser. „Wir fordern Abellio auf, kurzfristig in einem Maßnahmenpaket verlässliche Aussagen und Planungen über eine verbindliche Qualifikation und Disposition für den Personaleinsatz zu treffen und tragbare Ersatzkonzepte vorzulegen“, so Lünser weiter.