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Gefängnisstrafe

Betrüger entgeht knapp einer Gefängnisstrafe

Wangen / Lesedauer: 3 min

Mann aus dem Raum Wangen wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährungszeit verurteilt
Veröffentlicht:12.10.2018, 15:15

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Vor dem Amtsgericht Wangen wurde gegen einen Mann aus dem Raum Wangen wegen Betrugs verhandelt.

Der Angeklagte suchte im vergangenen Jahr einen Anwalt auf. Er habe sein Auto an eine private Person verkauft, die ihn auf Schadensersatz verklagte, da das Auto einen Getriebeschaden hätte, auf den der Verkäufer hätte aufmerksam machen müssen. Der Mann hielt dies aber für nicht gerechtfertigt und suchte einen Anwalt, der ihm in dieser Angelegenheit helfen sollte. Auf die Frage des Anwalts, ob er denn in der Lage sei, die Kosten seiner Leistungen zu übernehmen, versicherte dieser ihm, dass er zahlungsfähig sei.

Der Anwalt, der als Zeuge anwesend war, habe daraufhin das Mandat übernommen und schon erste Schreiben an die Gegenseite verfasst. Nachdem er aber von keiner Seite sein gefordertes Honorar erhalten hatte, legte er nach mehrfachen Mahnungen das Mandat nieder. „ Es gibt immer Wege eine Lösung zu finden. Er hätte nur von Anfang an ehrlich sein sollen“, sagte der Anwalt vor Gericht. Er habe sich von seinem Mandanten an der Nase herum geführt gefühlt. Der Angeklagte entschuldigte sein Verhalten damit, dass er zu der Zeit zwar zahlungsfähig gewesen wäre, jedoch massive familiäre Probleme gehabt hätte und daher sei alles an ihm vorbeigegangen. Inzwischen wurde das Honorar für den Anwalt vollständig beglichen. Von Seiten des Anwalts besteht daher kein strafrechtliches Interesse mehr.

Was den Fall und das Strafmaß jedoch erschwerte, war die Tatsache, dass der Angeklagte bereits einige Einträge im Strafregister hat. Der wegen seiner nach eigenen Angaben inzwischen geheilten Spielsucht hoch verschuldete Mann hatte nämlich schon öfter wegen Betrugs vor Gericht gestanden. Zusätzlich erhielt er eine weitere Anzeige wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für den Richter hatte der Angeklagte den Anwalt begangen: Er habe den Rechtsanwalt getäuscht und wurde mehrfach von diesem gemahnt. Durch seine Zahlung habe er Schadenswiedergutmachung geleistet, was ihm positiv anzurechnen sei. Aber die Bewährungszeit einer zurückliegenden Tat sei vom Angeklagten nicht eingehalten worden. Daher blieb die Frage: Bewährung ja oder nein?

„Der Angeklagte ist seit Frühjahr diesen Jahres in einem neuen Arbeitsverhältnis und er hat das Honorar ausglichen – daher lasse ich nochmal Gnade vor Recht walten,“ verkündete der Richter schließlich. Aber er setzte die Bewährungszeit von vier Jahren ein Jahr höher als von der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Zusätzlich soll der Mann in der Zeit seines Urlaubs 40 Stunden mit gemeinnütziger Arbeit verbringen. Ein Bewährungshelfer muss ein Jahr lang die Betreuung übernehmen. Diese Auflagen seien zwingend einzuhalten, da die Bewährungszeit bei Vernachlässigung oder Nichteinhaltung wieder aufgehoben werden könne, so der Richter abschließend.