Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema AGB erstellen!

AGB rechtssicher erstellen: Inhalte, Form und fehlerhafte Klauseln

  • 5 Minuten Lesezeit
AGB rechtssicher erstellen: Inhalte, Form und fehlerhafte Klauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB: Drei Buchstaben, die jeder kennt und die es ganz schön in sich haben. Bereits kleine Fehler können zur Unwirksamkeit Ihrer AGB führen. Häufige Fehlerquellen sollten Sie deshalb genau kennen und bei der Erstellung beachten.

Die wichtigsten Fakten

  • AGB sollen die Vertragsabwicklung vereinfachen.
  • Die Bedingungen müssen zum jeweiligen Vertrag passen.
  • Für AGB gelten umfangreiche Bestimmungen zur Unwirksamkeit.
  • Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zulasten ihres Verwenders.
  • Fehlerhafte AGB können auch teure Abmahnungen nach sich ziehen.
  • Rechtssichere AGB sollte am besten ein Anwalt erstellen.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie, welche Inhalte Ihre AGB haben sollen.
  2. Sorgen Sie dafür, dass die AGB gegen keine Verbote verstoßen.
  3. Formulieren Sie Ihre AGB.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre AGB wirksam in jeden Vertrag einbinden.

Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind mitunter schwer von „normalen“ Vertragsklauseln zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist aber im Geschäftsalltag von großer Bedeutung, denn AGB unterliegen umfangreichen Beschränkungen. Benachteiligen AGB Vertragspartner zu sehr, sind sie unwirksam.

AGB müssen nicht besonders auffallen. Auf die Bezeichnung als AGB kommt es für die Eigenschaft als AGB nicht an. AGB sind zudem mehr als das „Kleingedruckte“. Weder Schriftgröße noch besondere Hervorhebung sind entscheidend. AGB können vielmehr wie andere Vertragsbestandteile aussehen. So können AGB sogar ohne Wissen des Verwenders vorliegen.

Entscheidend ist, dass folgende Merkmale erfüllt sind, damit Vertragsinhalte als AGB gelten:

  1. Es handelt sich um vorformulierte Vertragsbedingungen,
  2. die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen und
  3. die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt.

Diese Merkmale sind bei vielen Verträgen erfüllt. Nur wenn die Vertragspartner die Bedingungen einzeln miteinander aushandeln, liegen keine AGB vor.

Damit AGB gelten, müssen sie richtig in den jeweiligen Vertrag eingebunden worden sein. Fehlerhaft eingebundene AGB entfalten sonst keine Wirkung. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.

Das heißt:

  • Der Kunde muss eine einfache Möglichkeit haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
  • Der Kunde muss sich mit deren Geltung einverstanden erklären.

Wer AGB gegenüber Verbrauchern verwendet, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Verbraucher sind vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB schriftlich oder mündlich hinzuweisen. Ist ein Hinweis nur unverhältnismäßig schwer möglich, genügt ein sichtbarer Aushang der AGB am Ort des Vertragsschlusses.
  • Vertragspartnern muss die Kenntnisnahme der AGB möglich sein. Auf einer Website muss ein gut sichtbarer Link auf die AGB hinweisen. In allen Fällen ist auf eine erkennbare körperliche Behinderung besonders Rücksicht zu nehmen.

An dieser Stelle treten bei der Erstellung von AGB die häufigsten Fehler auf. Lassen Sie sich deshalb bei der Gestaltung Ihrer AGB immer von einem fachkundigen Rechtsanwalt unterstützen.

Wofür braucht man AGB?

Es besteht keine Pflicht, AGB zu verwenden. Sie erleichtern jedoch die Abläufe durch Vereinheitlichung von Verträgen. Das spart Kosten – besonders bei Massengeschäften. AGB ermöglichen zudem die Erstellung maßgeschneiderter Verträge für das jeweilige Geschäft.

Die AGB sollen Vorteile gegenüber Vertragspartnern verschaffen. Haben diese dadurch einen rechtswidrigen Nachteil, ist die AGB-Klausel unwirksam.

Was muss in den AGB stehen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Vertragspartner und Art des Geschäfts enthalten AGB unterschiedliche Regeln. AGB können zudem Bestandteil Verträge unterschiedlichster Art sein. Sie finden sich in Kaufverträgen und Mietverträgen genauso wie in Arbeitsverträgen und Reiseverträgen.

Häufig regeln AGB folgende Inhalte:

InhaltErklärung
HaftungHaftungsfälle
Verschuldensmaßstab
Haftungshöchstgrenzen
GewährleistungsrechteMängelhaftung
Gewährleistungsfristen
PreisePreisbestandteile
Skontogewährung
Preiserhöhungen
ZahlungsbedingungenZahlungsfristen
Verzugsregeln
Aufrechnungsrechte
LieferbedingungenGefahrtragung
Verpackung
Lieferfristen
EigentumsvorbehaltVersicherungspflichten
Eigentumserwerb
Rücknahme

Was darf nicht in den AGB stehen?

Die Gestaltungsfreiheit von AGB hat ihre Grenzen. Es gibt zahlreiche Dinge, die AGB nicht enthalten dürfen, da sie sonst unwirksam sind. In diesem Fall gelten dann die (meist nachteiligeren) allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Um das zu vermeiden, sollten Sie genau darauf achten, was in Ihren AGB steht.

Folgendes ist unter anderem nicht erlaubt:

Unerlaubte InhalteErklärung
Überraschende KlauselnAGB dürfen nicht so ungewöhnlich sein, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen rechnen muss.
Mehrdeutige KlauselnLässt sich eine Klausel verschieden auslegen, dann gilt im Zweifel die für den AGB-Verwender schlechtere Regelung.
Unangemessene BenachteiligungAGB müssen bei einer Abweichung von wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung noch mit diesem vereinbar sein. Auch unklare und missverständliche AGB können eine unangemessene Benachteiligung darstellen.
SchriftformklauselnVerpflichtungen, wonach Vertragspartner Anzeigen und Erklärungen in Schriftform – also auf Papier und eigenhändig unterschrieben – mitteilen müssen.

Damit Ihre AGB keine unwirksamen Klauseln enthalten, lassen Sie diese am besten von einem in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt erstellen. Übernehmen Sie keine AGB ohne vorherige Prüfung. So gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihre AGB guten Gewissens verwenden.

AGB unter den Top 10 der häufigsten Abmahngründe

Handels_Gesellschaftsrecht - agb-erstellen-1.jpg
Quelle: Trusted Shops Abmahnstudie 2018

Gefahren bei fehlerhaften AGB

Fehlerhafte AGB-Klauseln können sich negativ für Sie auswirken. Rechtswidrige AGB sind unwirksam. Der Vertrag bleibt zwar im Übrigen wirksam. Anstatt der unwirksamen Klausel gilt dann jedoch die zumeist nachteiligere gesetzliche Regelung.

AGB haben keine Wirkung, wenn sie fehlerhaft in den Hauptvertrag eingebunden wurde oder die AGB unwirksam ist. Die Folge: Haftungsbeschränkungen, Gewährleistungsausschlüsse, Zahlungsvereinbarungen etc. gelten nicht zu Ihren Gunsten.

Bei wettbewerbswidrigen AGB droht außerdem eine Abmahnung durch Konkurrenten und Wettbewerbsverbände. Sie müssen dann nicht nur Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten bezahlen, sondern auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet sein. Diese bindet Sie über mehrere Jahrzehnte. Verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung, droht Ihnen die Zahlung der darin vereinbarten Vertragsstrafe.

Insbesondere auf die Verwendung von Mustervorlagen aus dem Internet für die AGB-Erstellung oder das Kopieren fremder AGB sollten Sie verzichten, um nicht zu riskieren, dass die eigenen AGB fehlerhaft werden. Solche Vorlagen passen in den meisten Fällen nicht zum eigenen Unternehmen und sind nicht rechtssicher.

Fünf Tipps für den Umgang mit AGB

Wirtschaftsmediation spart Zeit und Geld

Ob eine Vertragsklausel als AGB gilt, wird häufig zum Streitgegenstand. Gerade im B2B-Geschäft lohnt es sich dann, nach Alternativen zu einer gerichtlichen Lösung zu suchen. Mithilfe einer Wirtschaftsmediation können Sie solche Streitigkeiten oft zeit- und geldsparend beilegen und gleichzeitig die Geschäftsbeziehung retten.

AGB-Kontrolle durch Aushandeln umgehen

Indem Sie die entsprechenden Klauseln einzeln mit dem Vertragspartner aushandeln, können Sie die strenge Kontrolle von AGB umgehen. Daran stellt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strenge Vorgaben, deren Einhaltung Sie im Zweifel vor Gericht beweisen können müssen.

Eindeutige Formulierungen verwenden

Um Streitpotenzial zu reduzieren, sollten Sie das sogenannte Transparenzgebot einhalten. Das heißt, alle Vertragsbedingungen sollten so klar und eindeutig wie möglich formuliert werden, sonst sind sie unwirksam.

Bei Verbrauchergeschäften ans Gesetz halten

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten sehr strenge Verbraucherschutzvorschriften. Wollen Sie in den AGB davon abweichen, müssen Sie genau prüfen, inwieweit andere Regelungen überhaupt zulässig sind.

AGB mit erfahrenen Anwälten gestalten

Die Rechtslage zu AGB ändert sich schnell: Regelmäßig werden die Klauselkataloge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergänzt und es gibt neue Urteile zu unwirksamen Gestaltungen. AGB sollten deshalb am besten immer mit Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte erstellt und überprüft werden.

Foto(s): ©Pixabay/geralt

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema AGB erstellen?

Rechtstipps zu "AGB erstellen"