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Amokfahrt von Volkmarsen erneut vor Gericht

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Die Strafverteidiger Bernd Pfläging und Susanne Leyhe sorgen dafür, dass der Angeklagte Maurice P. ein faires Verfahren erhält.
Sie hatten mit ihrer Revision beim Bundesgerichtshof teilweise Erfolg: Die Strafverteidiger Bernd Pfläging und Susanne Leyhe vertrten den Amokfahrer von Volkmarsen vor Gericht. © Elmar Schulten

Der Prozess gegen den Amokfahrer von Volkmarsen wird teilweise neu aufgerollt. Das ist die Folge einer in Teilen erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof.

Volkmarsen/Kassel - Als Verhandlungstermine sind nun bei einer anderen Strafkammer des Landgerichts Kassel der 27. und 29. Mai 2024 angesetzt, wie das Landgericht auf Anfrage bestätigt.

Das Verfahren richtet sich gegen einen 29-jährigen Mann aus Volkmarsen, der nach den Feststellungen des Landgerichts Kassel am Rosenmontag 2020 mit seinem Auto in die feiernde Menge am Festzugweg gefahren ist.

Sicherungsverwahrung neu begründen

Das Landgericht Kassel hatte den Amokfahrer nach monatelanger Verhandlung am 16. Dezember 2021 wegen versuchten Mordes in 89 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Gegen die Sicherungsverwahrung hatte Rechtsanwalt Bernd Pfläging aus Espenau zusammen mit seiner Kollegin Susanne leyhe Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt und am 10. November 2022 teilweise Recht bekommen.

Lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig

Konkret hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Begründung zur Anordnung der Sicherungsverwahrung als nicht ausreichend eingestuft. Deshalb wurde das Verfahren in diesem Punkt zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Mit anderen Worten: Der Schuldspruch und die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe bleiben rechtskräftig. Ausschließlich über den Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung muss eine andere Kammer des Landgerichts neu verhandeln und entscheiden.

Erneutes psychiatrisches Gutachten

Dazu müssen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Bernd Pfläging nicht noch einmal alle Zeugen gehört werden. Vielmehr soll die schon im ersten Verfahren beteiligte psychiatrische Sachverständige ein ergänzendes Gutachten über die geistige Verfassung des Angeklagten vortragen.

Der verurteilte Amokfahrer hatte sich an über 30 Verhandlungstagen nicht einmal über seine Motive für die Tat geäußert. Rechtsanwalt Pfläging berichtet im Gespräch mit unserer Zeitung, dass sein Mandant in Haft immer noch ganz in sich gekehrt sei, und sich nicht äußern wolle.

Wie durch ein Wunder kam niemand ums Leben

Die Amokfahrt von Volkmarsen ereignete sich am 24. Februar 2020: Der damals 29 Jahre alte Täter stammt aus Volkmarsen. Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass er seinen Mercedes gezielt in die Zuschauer und Teilnehmer beim Rosenmontagsfestzug gesteuert hatte. Wie durch ein Wunder kam dabei niemand ums Leben. Allerdings wurden 88 Menschen zum Teil so schwer verletzt, dass sie über Monate mehrfach operiert werden mussten. (Elmar Schulten)

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