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Geburtstermin berechnen Mit unserem Geburtsterminrechner den Stichtag berechnen

Frau markiert den Geburtstermin im Kalender
© fotoduets / Adobe Stock
Du bist schwanger und möchtest deinen Geburtstermin berechnen? Mithilfe unseres Geburtsterminrechners geht das schnell und einfach! Zusätzlich erfährst du gleich mit, in welcher Schwangerschaftswoche du dich aktuell befindest und wie groß dein Baby schon ist. Außerdem: Wir erklären dir, wie zuverlässig der errechnete Entbindungstermin wirklich ist und warum es wichtig ist, den Stichtag zu berechnen.

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Wie aufregend! Der Schwangerschaftstest zeigt ein positives Ergebnis. Jetzt fragst du dich natürlich, wann es wohl soweit sein wird. Welchen Geburtstag wird dein Baby haben? Das lässt sich relativ leicht bestimmen. Wir erklären dir, wie.

Wie funktioniert der Geburtsterminrechner?

Du kannst deinen voraussichtlichen Geburtstermin und deine aktuelle Schwangerschaftswoche in unserem Rechner auf zwei verschiedene Arten berechnen:

  • Variante 1: Trage den ersten Tag deiner letzten Periode (Regelblutung) und deine durchschnittliche Zykluslänge ein. Wenn du nicht weißt, wie lang dein Zyklus ist, wähle die durchschnittliche Zykluslänge von 28 Tagen. Hier spielt der vermutliche Zeugungstermin keine Rolle.
  • Variante 2: Wenn du das Zeugungsdatum kennst, kannst du auch direkt den Tag der Zeugung oder Befruchtung eingeben. Dies kommt vor allem bei einer künstlichen Befruchtung infrage – hier ist der Zeugungstag bekannt. Wenn du weißt, wann du deinen Eisprung hattest und die Zeugung daher recht sicher zeitlich einordnen kannst, eignet sich diese Variante der Berechnung (Konzeptionsmethode) ebenfalls.

Unser Geburtsterminrechner berechnet dir dann den voraussichtlichen Geburtstermin und zeigt dir deine aktuelle Schwangerschaftswoche sowie das Gewicht und die Größe deines Babys an.

Wie zuverlässig ist der errechnete Stichtag?

Ja, stimmt schon: Im Mutterpass steht er schwarz auf weiß, der magische Termin, auf Seite 6 (beim zweiten Kind auf Seite 22). Medizinisch gesehen ist der Entbindungstermin (ET) aber ein Zeitraum. Und der umfasst die drei Wochen vor und die zwei Wochen nach dem berechneten Geburtstermin. Kommt dein Kind zwischen der vollendeten 37. SSW und der vollendeten 42. SSW zur Welt, spricht man von "termingeboren" oder einer Termingeburt. Etwa 90 Prozent aller Babys werden zwischen der 37. SSW und der 42. Schwangerschaftswoche termingeboren – direkt am errechneten Termin erblicken nur um die vier Prozent das Licht der Welt. Der mit unserem Geburtsrechner berechnete Termin zeigt also eher einen Zeitraum, in dem dein Kind vermutlich geboren wird, an.

Wie wird der Geburtstermin berechnet?

Die gängigste Formel, um den voraussichtlichen Geburtstermin deines Kindes zu berechnen, ist die sogenannte Naegele-Regel. Die Rechnung sieht so aus: Erster Tag der letzten Periode + 7 Tage - 3 Monate + 1 Jahr. Diese Formel für den Geburtsrechner geht auf den Heidelberger Gynäkologen Franz Naegele (1778-1851) zurück und wird heute noch gern von Hebammen angewendet. Der erste Tag der Periode wird als Ausgangspunkt genommen, da sich das Zeugungsdatum meistens nicht sicher bestimmen lässt. Genauer ist der Rechner, bei dem das Zeugungsdatum der Berechnung zugrunde liegt.

Grundlage dieser Berechnung ist die Annahme, dass der Zyklus einer Frau immer 28 Tage beträgt und eine Schwangerschaftsdauer 280 Tage beziehungsweise 40 Wochen oder 10 Monate (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) oder 266 Tage beziehungsweise 38 Wochen oder 9 Monate (gerechnet ab Eisprung oder Befruchtung) beträgt. Aber: Keine Schwangerschaft verläuft exakt nach Schema F. Wenn der letzte Zyklus länger oder kürzer als 28 Tage war (und wer weiß das schon genau? Hier erfährst du mehr über die Bedeutung der Zykluslänge), ergibt sich schnell eine Verschiebung der Schwangerschaftsdauer um mehrere Tage. Und das genaue Zeugungsdatum oder den Moment des Eisprungs kennen wohl auch nur wenige. Um diese Abweichungen mit einzukalkulieren, gibt es noch die erweiterte Naegele-Regel: Hier werden zur oben genannten Rechnung am Ende die vom 28-Tage-Zyklus abweichenden Tage hinzugezählt oder abgezogen. 

Geburtstermin berechnen: Mit unserem Geburtsterminrechner den Stichtag berechnen

Auch wenn sich mit der Naegele-Regel recht zuverlässige Prognosen zum Geburtstermin erstellen lassen, setzen Gynäkolog:innen bei der Bestimmung des Stichtags zusätzlich auf ihr Ultraschallgerät. Denn im ersten Drittel der Schwangerschaft (5. bis 12. SSW) entwickeln sich die Babys alle etwa im gleichen Tempo – man kann deshalb gut von der Größe des Embryos auf das Alter schließen. So können durch das Ausmessen der Scheitel-Steiß-Länge (SSL) des Embryos die Schwangerschaftswoche sowie der voraussichtliche Entbindungstermin errechnet werden. Aber auch hier gibt es Ungenauigkeiten und keine Garantie – es bleibt also trotz Ultraschall und Geburtsrechner immer etwas spannend.

Warum ist es wichtig, den Geburtstermin zu berechnen?

Die Berechnung mit einem Geburtsterminrechner macht Spaß und steigert die Vorfreude. Und mit dem errechneten Stichtag weißt du, in welcher Schwangerschaftswoche du bist, wie sich dein Kind im Mutterleib entwickelt und welche Untersuchungen wann auf eurem Vorsorge-Plan stehen. Außerdem kannst du dich auf die Geburt und auf das Kennenlernen deines Babys einstellen. Aber der Stichtag wird nicht nur für dich berechnet: Er ist wichtig für deine Krankenkasse, deine Arbeitsstelle und die Kontrolle deines Babys.

Hierfür wird der errechnete Geburtstermin benötigt:

  • Mutterschutz und Mutterschaftsgeld Dein:e Arbeitgeber:in und deine Krankenkasse benötigen den Stichtag, um den Beginn des Mutterschutzes und den Zahlungszeitraum für das Mutterschaftsgeld zu ermitteln. Der Mutterschutz beginnt in Deutschland sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühchen und Mehrlingen verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Geburt. Dein Gynäkologe oder deine Gynäkologin stellt dir dazu kurz vor Beginn des Mutterschutzes (in der 33. SSW) die offizielle Bescheinigung über den voraussichtlichen Stichtag aus. Dieses Attest bekommen dann die Krankenkasse und der oder die Arbeitgeber:in.
  • Überwachung der zeitgemäßen Entwicklung Dein Arzt oder deine Ärztin werden bei Ultraschalluntersuchungen darauf achten, ob sich dein Baby zeitgerecht – also der errechneten Schwangerschaftswoche entsprechend – entwickelt.
  • Frühchen und Übertragung Der Stichtag definiert, ob dein Baby bei einer frühzeitigen Geburt ein Frühchen ist. Das hat Auswirkungen auf deinen Mutterschutz. Andersherum zeigt der Stichtag auch an, wann eine Schwangerschaft als übertragen gilt. Das bedeutet: Das Baby macht sich einfach nicht auf den Weg. Da eine Übertragung ein Risiko darstellen kann, wird man hier eventuell die Geburt einleiten.
  • Geplanter Kaiserschnitt Steht ein geplanter Kaiserschnitt an, wird der Termin dafür auch vom errechneten Geburtszeitraum abhängig gemacht. Denn es wird empfohlen, eine primäre Sectio nicht vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche durchzuführen.

Wann muss ich den Geburtstermin meines Babys verraten?

Laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll eine Schwangere ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin über ihre Schwangerschaft und den Entbindungstermin informieren, sobald sie davon weiß. Eine Pflicht dies umgehend zu tun, besteht aber nicht. Auch kann der oder die Arbeitgeber:in eine Bestätigung der Schwangerschaft einfordern – diese kann von deinem Arzt, deiner Ärztin oder auch einer Hebamme ausgestellt werden.

Ob du den Termin auch allen anderen erzählst, bleibt dir überlassen! Wer keine Lust hat, rund um den Stichtag von Freunden und Verwandten gelöchert zu werden und die letzten Tage der Schwangerschaft lieber entspannt genießt, darf auch ein bisschen schummeln und den Termin der Geburt zwei Wochen nach hinten "verlegen". Warum der Mutterschutz dann so früh beginnt? Auch dafür gibt es eine plausible Ausrede: war halt noch Urlaub übrig.

Quellen: 

  • Gesetze im Internet: Mutterschutzgesetz, zuletzt aufgerufen am 14.03.2023.
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Naegele-Regel, zuletzt aufgerufen am 14.03.2023.

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