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Minijob: So hoch ist Ihr Eigenbeitrag zur Rentenversicherung

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Wer einen Minijob ausführt, zahlt in der Regel in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Am 1. Januar 2024 stieg der monatlich zu zahlende Betrag für viele an.

Kassel – Im Juni 2022 stimmte der Deutsche Bundestag der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zu. Zum 1. Januar 2024 wurde dieser Betrag erneut erhöht: Seitdem müssen Minijobber mindestens 12,41 Euro verdienen – und einen Teil davon abgeben.

Wie viel müssen Minijobber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Seit der Erhöhung des Mindestlohns dürfen Minijobber bis zu 538 Euro pro Monat verdienen. Auch für Midijobber änderte sich etwas: Diese dürfen seit dem 1. Januar 2024 zwischen 538 und 2000 Euro verdienen. Wie Arbeitnehmer müssen auch Menschen mit einem Minijob in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese Versicherungspflicht wurde im Jahr 2013 eingeführt, sie gilt neben dem Minijobber auch für den entsprechenden Arbeitgeber.

Wer einen Minijob ausführt, muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – sie können sich aber befreien lassen. (Symbolbild)
Wer einen Minijob ausführt, muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – sie können sich aber befreien lassen. (Symbolbild) © photothek/Imago

Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, müssen Arbeitgeber einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent zahlen. Verdienen Minijobber also aktuell 538 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber pauschal 80,70 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Minijobber selbst haben in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro müssen Minijobber also selbst 19,36 Euro einzahlen.

Rentenversicherung: Sollten sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen?

Wer in einem Minijob nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, kann sich davon befreien lassen. Dazu müssen Minijobber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Wichtig für alle Minijobber ist: Der Arbeitgeber muss trotzdem seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Haben sich Minijobber einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist das bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bindend.

Die Deutsche Rentenversicherung hat folgende Empfehlung: „Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.“ Wer auf die Versicherungspflicht verzichtet, könnte unter Umständen eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt. Minijobs bringen eine kleine Summe für die spätere Rente. Bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob um knapp fünf Euro. (rd)

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