Welche Versicherung bei Fahrraddiebstahl: Hausratversicherung oder Fahrrad-Versicherung?

Jährlich werden tausende von Fahrrädern gestohlen, die wenigsten Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Ob an U- oder S-Bahn, vor dem eigenen Haus oder wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist: ein Fahrrad-Diebstahl ist schnell passiert. 

Viele Versicherungsnehmer stellen sich die Frage: Ist mein Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert? Wann zahlt meine Hausratversicherung im Fall eines Fahrrad-Diebstahls? Wann lohnt sich eine spezielle Fahrrad-Versicherung?

Hausratversicherung: Der Basis-Schutz für alle Räder aus dem Haushalt

Die Hausratversicherung ist eine Möglichkeit, das Fahrrad gegen Diebstahl abzusichern. Das Fahrrad gehört zu den sogenannten beweglichen Dingen im Hausrat, wie Möbel und technische Geräte und ist so in der Hausratversicherung geschützt.

Für Fahrräder greift die Hausratversicherung somit grundsätzlich bei Einbruchdiebstahl oder Feuer. Sie bietet einen Basis-Schutz für Ihre Fahrräder. Und reduziert bei einem Fahrrad-Diebstahl Stress.

Dann leistet die Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl

Die Hausratversicherung zahlt im Fall eines Fahrrad-Diebstahls dann, wenn das Fahrrad direkt aus der Wohnung, einem abgeschlossenen Keller oder einer abgesperrten Garage gestohlen wird. Teilweise zahlen Versicherungsanbieter auch dann, wenn das Fahrrad aus dem eigenen, umzäunten Garten oder einem Abstellraum für Räder gestohlen wird. Voraussetzung bei Einbruchdiebstahl ist, dass das Fahrrad abgesperrt war.

Mit einem Zusatzbaustein, der gegen Aufpreis dazu gebucht werden kann, zahlt die Hausratversicherung dann auch bei Fahrrad-Diebstahl im Freien. Meistens ist in dieser Erweiterung der Diebstahl von Teilen am Fahrrad eingeschlossen.

Bitte beachten Sie: Wird das Fahrrad auf der Straße oder am Bahnhof gestohlen, zahlen viele Hausratversicherungen nicht. Außerdem enthalten viele Hausratversicherungen eine Nachtklausel. In dieser ist ein Fahrrad-Diebstahl zwischen 22 - 6 Uhr nicht abgedeckt.

Unser Tipp: Wann eine Hausratversicherung im Fall eines Fahrrad-Diebstahls zahlt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich! Ein Vergleich der Versicherer und der Bedingungen lohnt sich!
 

Worauf muss man achten, wenn man sich mit der Hausratversicherung gegen Fahrrad-Diebstahl absichern möchte?

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad immer mit einem eigenen Fahrradschloss gesichert ist - wenn die Möglichkeit besteht, sperren Sie das Fahrrad in einem eigenen Raum ab.
  • Überprüfen Sie, ob es eine Nachtzeitklausel in Ihrer Hausratversicherung gibt. Diese schließt einen Fahrrad-Diebstahl in der Nacht aus.
  • Beachten Sie die Anzahl der Fahrräder in Ihrer Familie: in der Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung müssen alle Fahrräder der Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, eingeschlossen sein.
  • Die Kosten für den Zusatzbaustein für Fahrräder hängt in der Hausratversicherung von Ihrem Wohnort ab. Sie variieren von Region zu Region.
  • Prüfen Sie die maximale Versicherungssumme, bis zu der die Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl zahlt. Die Hausratversicherung leistet bei einem Fahrrad-Diebstahl oft nur bis zur angegebenen Versicherungssumme. 
  • Achten Sie darauf, ob die Hausratversicherung den Neuwert oder den Zeitwert des Fahrrads bei Diebstahl erstattet.
  • Die Kaufbelege für das Fahrrad und für das Schloss benötigen Sie, wenn Sie einen Fahrrad-Diebstahl in der Hausratversicherung melden müssen. Bewahren Sie diese daher gut auf.

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Tipps: So können Sie Ihr Fahrrad noch besser gegen Diebstahl schützen

  1. Schließen Sie das Fahrrad an einem Platz ab, der gut einsehbar ist, wenn Sie unterwegs sind.
  2. Nutzen Sie ein starkes Schloss, wie z.B. ein Panzerketten-Schloss. Verwenden Sie außerdem ein zweites Fahrrad-Schloss, das einen anderen Schließ-Mechanismus hat.
  3. Schließen Sie Ihr Fahrrad mit dem Rahmen an einen festen Gegenstand.
  4. Kennzeichnen Sie Ihr Fahrrad individuell, z.B. mit einem Aufkleber oder einer Fahrradcodierung. So wird der Wiedererkennungswert erhöht.
  5. Registrieren Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei und zeigen Sie dies mit einem Aufkleber.
  6. Schließen Sie viele Fahrräder miteinander ab, wenn Sie mit mehreren Fahrrad-Fahrern unterwegs sind.

 

Ratgeber: Was tun bei Fahrraddiebstahl

Fahrrad-Versicherung: Umfassender Schutz für das Fahrrad

Eine spezielle Fahrrad-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie ein teures Fahrrad besitzen und sich mehr Leistungen, über einen Fahrrad-Diebstahl, hinaus wünschen. Es spielt dabei dann auch keine Rolle, welchen Fahrradtyp Sie haben: der Schutz der Fahrrad-Versicherung umfasst Mountainbikes, Rennräder, Carbonräder oder Pedelecs. Letztere werden umgangssprachlich als E-Bikes bezeichnet, erreichen jedoch bei Tritt in die Pedale nur 25 km/h.

 

Umfangreichere Leistungen als in der Hausratversicherung


Eine Fahrrad-Versicherung sichert Sie nicht nur gegen Fahrrad-Diebstahl ab. Sie erhalten umfangreiche Leistungen zum Beispiel auch bei Vandalismus, Verschleiß, Unfall- und Sturzschäden, Bedienfehler oder Produktionsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie. Eine spezielle Fahrrad-Versicherung ist wie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrrad.

Zudem ist in einer Fahrrad-Versicherung nicht nur das Fahrrad selbst versichert. Auch die festverbundenen Fahrradteile wie Sattel, Lenker, Akku, die Fahrradteile wie Helm, Korb und Trinkflasche oder sogar das Fahrradgepäck sind in der Fahrrad-Versicherung mitversichert.  

 

Worauf muss man bei einer speziellen Fahrrad-Versicherung achten?

  • Kaufpreis des Fahrrads: Wie viel hat Ihr Fahrrad gekostet? Viele Anbieter einer Fahrrad-Versicherung haben die versicherbare Kaufsumme begrenzt. 
  • Anzahl der Fahrräder: Wie viele Fahrräder kann man versichern?
  • Kosten und Leistungen: Gibt es mehrere Tarife oder Leistungsbausteine? Welche versicherten Ereignisse sind über den Fahrrad-Diebstahl hinaus abgedeckt?
  • Selbstbeteiligung: Ist die Fahrrad-Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?
  • Fahrrad-Schloss: Welches Fahrrad-Schloss nutzen Sie? Viele Fahrrad-Versicherungen verlangen vom Versicherungsnehmer die Nutzung eines bestimmten Fahrrad-Schlosses.
  • Alter des Fahrrads: Gibt es eine Altersbegrenzung für das Fahrrad? Oft darf das Fahrrad bei Vertragsbeginn eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten.
  • Nicht versicherte Leistungen und Fahrräder: Welche Ausschlüsse gibt es? Welche Fahrräder sind nicht versichert?
  • Schadenfall: Wird im Fall des Fahrrad-Diebstahls der Neuwert des Fahrrades erstattet? Wann wird im Schadenfall eine Reparatur übernommen und wann bekommt man das Fahrrad ersetzt?
  • Unterlagen für den Schadenfall: auch hier sind die original Händler-Rechnungen für den Kauf des Fahrrads, für den Kauf der Fahrradteile sowie die Rechnung für das Fahrradschloss wichtig, wenn Sie einen Schaden melden müssen. Eine Fahrrad-Versicherung zahlt nur, wenn Sie diese Unterlagen vorweisen können. Bewahren Sie diese daher gut auf.

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Was passiert, wenn das Fahrrad doppelt versichert ist?

Haben Sie sowohl eine Hausratversicherung als auch eine Fahrradversicherung, so ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, wer im Schadenfall leistet. Ihren Versicherungsumfang müssen Sie immer offen darlegen.

Wird das Fahrrad mit anderen Dingen etwa aus dem Keller gestohlen, so übernimmt dies die Hausratversicherung. Dieser melden Sie den Fahrrad-Diebstahl, mit der Angabe, dass Sie auch eine Fahrradversicherung haben. Melden Sie dies nicht, kann das zu einer Leistungsverweigerung seitens der Hausratversicherung führen. Ist das Fahrrad mehr wert als über die Hausratversicherung abgedeckt ist, so klärt das in der Regel die Hausratversicherung direkt mit der Fahrradversicherung.


In der Regel werden Hausratversicherung und Fahrradversicherung ohne Überschneidungen aufeinander abgestimmt. Klären Sie am besten direkt mit Ihrer Hausratversicherung, ob und in welchem Umfang das Fahrrad mitversichert ist. 

Die Fahrrad-Versicherung im Vergleich zur Hausratversicherung

  • Im Vergleich zur Hausratversicherung zahlt Ihnen eine Fahrrad-Versicherung, z.B. bei Fahrrad-Diebstahl, eine höhere finanzielle Entschädigung.
  • Bei Fahrrad-Diebstahl und Schäden am Fahrrad erhalten Sie in der Fahrrad-Versicherung den Neuwert Ihres Fahrrads zurückerstattet.
  • Eine Fahrrad-Versicherung gleicht einer Kfz-Kaskoversicherung. Auch Reparaturen am Fahrrad, z.B. nach einem versuchten Diebstahl, werden übernommen.
  • Sturz- und Unfallschäden an Ihrem Fahrrad sind mitversichert. In der Hausratversicherung sind Sie lediglich gegen Fahrrad-Diebstahl, insbesondere gegen Einbruchdiebstahl, abgesichert.
  • Vandalismus-Schäden, Verschleiß, Akkuverschleiß, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden am E-Bike sind zum Beispiel abgesichert.
  • Fahrrad-Diebstähle im Freien oder Raub sind mitversichert. In der Hausratversicherung bieten viele Versicherer gegen Aufpreis einen zusätzlichen Baustein für Fahrrad-Diebstahl im Freien.
  • Der Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrradteilen oder dem Fahrradgepäck ist mitversichert. Ob mit oder ohne das Fahrrad selbst.
  • Bei vielen Anbietern gibt es keine Nachtklausel, sodass das Fahrrad rund um die Uhr versichert ist.

Bei Fahrrad-Diebstahl ist die Hausratversicherung der optimale Basisschutz. Sie zahlt bei Einbruchdiebstahl und mit einem Zusatzbaustein auch bei einem Fahrrad-Diebstahl im Freien. Wünschen Sie sich mehr Leistungen über den Fahrrad-Diebstahl hinaus, insbesondere dann, wenn Sie ein hochpreisiges Fahrrad besitzen, so lohnt sich der Abschluss einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Sie bietet Ihnen einen Vollkaskoschutz für Ihr Fahrrad.

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Unser Angebot für Sie

Mit der ADAC Fahrrad-Versicherung bieten wir Ihnen Schutz für alle Fahrräder/Pedelecs aus Ihrem Haushalt. Also auch für die Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Die festverbundenen Fahrradteile wie Lenker, Sattel oder Akku sowie das Fahrradzubehör und das Fahrradgepäck sind mitversichert.

Sie erhalten Schutz in Form von zwei frei wählbaren Bausteinen:

  • Baustein Diebstahlschutz: beispielsweise bei Diebstahl auf offener Straße, Teilediebstahl, Raub
  • Baustein Reparaturschutz: beispielsweise bei Unfallschäden, Vandalismus, Verschleiß/Akkuverschleiß, Bedienfehler

Die Bausteine können Sie separat oder in Kombination abschließen. Bei Abschluss beider Bausteine erhalten Sie einen Kombi-Rabatt. ADAC Mitglieder erhalten zudem 10% Rabatt.

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