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Mecklenburg-Vorpommern Schülerfirmen sollen Umsatzsteuer zahlen

(Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn/Symbolbild)

Schwerin (dpa/mv) - Sie bieten Nachhilfe, betreiben Pausen-Cafés oder organisieren Partys vom Catering über die Technik bis zum DJ - Schülerfirmen bieten Kids mit Unternehmergeist Möglichkeiten zum Ausprobieren. Doch in der Landespolitik wird um die Existenz vieler von ihnen gefürchtet. Der Grund: Schülerfirmen sollen künftig Umsatzsteuer entrichten müssen. "Mit der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen ab dem Jahr 2023 wird erwartet, dass es eine weitere Bereinigung des Bestandes der Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern geben wird", antwortet das Bildungsministerium auf eine Kleine Anfrage der Linken im Landtag.

Die Fraktionsvorsitzende der oppositionellen Linken im Landtag, Simone Oldenburg, sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. "Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Schülerfirmen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit bleiben", forderte sie am Montag. Müssten sie Umsatzsteuer zahlen, würden sich die Angebote von Schülerfirmen erheblich verteuern. Das sei der Todesstoß für viele.

Die Schüler bräuchten gute Rahmenbedingungen, um frühzeitig im Rahmen der Berufsorientierung an unternehmerisches Denken und Handeln herangeführt zu werden und dieses live zu erleben, meinte Oldenburg. "Das darf die Landesregierung nicht aufs Spiel setzen."

Aktuell gibt es nach Regierungsangaben 62 Schülerfirmen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2014 waren es noch 145. Nach dem Abbau der Förderung durch das Land sank die Zahl über die Jahre. Das Bildungsministerium sieht es den eigenen Angaben zufolge nicht als zentrale Aufgabe an, bei der Berufsorientierung den Unternehmergeist zu fördern. Das sei zwar auch wichtig, aber: "In den allgemeinbildenden Schulen des Landes steht zunächst nicht die Unternehmensgründung, sondern die Ausbildung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund", heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken.

© dpa-infocom, dpa:210419-99-266016/2

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