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Wettbewerbsverzerrung? Warum Bundesbehörden Aufträge an eine Behindertenwerkstatt vergeben

Eine Behindertenwerkstatt in Hamburg hat sich auf IT-Service spezialisiert. Die Kunden: Bundeswehr und Ministerien. Und die vergeben lukrative Aufträge. Kommerzielle Computer-Dienstleister bemängeln die Wettbewerbsverzerrung.

Die Behindertenwerkstatt "Alsterarbeit" hat sich auf Computer spezialisiert. Die Hamburger Einrichtung, die zur evangelischen Stiftung Alsterdorf gehört, ist dabei höchst produktiv: Bis zu 150 Rechner können täglich die Alsterarbeit verlassen. Dort werkeln rund 50 meist geistig behinderte Menschen und machen die Rechner flott. Und wer zählt zu den Kunden der Werkstatt? In erster Linie Bundesbehörden, berichtet das "Manager Magazin".

Bundeswehr und Finanzministerium sind Kunden

Die Bundeswehr und das Bundesfinanzministerium zählen zu den Kunden. Und sogar das Kanzleramt soll schon geordert haben. Und dabei geht es nicht um Almosen durch Aufträge. Die Bundeswehr soll zwischen 2005 und 2013 Rechner und Co. für rund 22 Millionen Euro bestellt haben. Auch das Bundesverteidigungsministerium hat wohl Alsterarbeit beauftragt. Doch genauere Angaben kann das Ministerium gegenüber dem "Manager Magazin" nicht machen. Die Recherchen seien zu aufwendig.    

Steuervorteil für Behindertenwerkstätten

Dass die Aufträge bei Alsterarbeit sicherlich nicht nur für den guten Zweck einlaufen, hat auch finanzielle Gründe: Als Behindertenwerkstatt gilt bei Alsterarbeit der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Statt 19 Prozent verlangen die Computer-Experten aus Alsterdorf nur sieben Prozent. Privaten Firmen macht die Mehrbesteuerung wenig aus, denn sie können das Plus einfach an den Kunden durchreichen. Für Behörden oder Unternehmen der öffentlichen Hand gilt das nicht, sie müssen die Differenz zahlen. Und daher wird das Angebot mit der Mini-Mehrwertsteuer sehr lukrativ. Laut dem "Manager Magazin" werben Behinderteneinrichtungen inzwischen recht offensiv mit diesem Steuervorteil.

Allerdings gibt es auch andere Töne, beispielsweise aus Niedersachsen. Denn der reduzierte Mehrwertsteuersatz bei Behinderteneinrichtungen nur auf selbst hergestellte Waren oder Werkleistungen, ansonsten würden auch die vollen 19 Prozent fällig werden. "Auch im Finanzministerium wurde wahrgenommen, dass sich die Geschäftsfelder der Werkstätten in den vergangenen Jahren verändert haben und daher in Einzelfällen nach der derzeitigen Rechtslage nur ein Teil der Umsätze einer solchen Einrichtung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt", sagt ein Sprecher des Ministeriums

Ist das Wettbewerbsverzerrung? 

Kommerziellen Wettbewerbern schmeckt das Steuer-Schnäppchen der Werkstätten natürlich nicht. Sie fürchten, dass sie von den Behindertenwerkstätten finanziell abgehängt werden. Denn zu dem Steuervorteil kommt hinzu, dass die Mitarbeiter dort oft nur wenige Euro verdienen, das spart Personalkosten. Im Gegenzug ist die Betreuung der Mitarbeiter bei der Arbeit aufwendig, so das "Manager Magazin".

Dennoch: Die Behindertenwerkstätten können günstig arbeiten. 2013 sicherte sich Alsterarbeit einen Rahmenvertrag mit den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Ein Vertrag, der lokale Anbieter im Ruhrpott ärgert. "Wegen der geringen Margen in unserem Geschäft haben wir nun in diesem Bereich kaum eine Chance mehr", sagt Peter Rados, der den IT-Dienstleister Think About IT in Bochum leitet, zum "Manager Magazin".

kg

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