Probleme mit Behörden: Jetzt bei dieser FAANG-Aktie einsteigen!




21.06.19 06:00
Aktienwelt360

Wer als Anleger in die größten Tech-Themen investiert hat, hat in den vergangenen Wochen ein böses Erwachen erlebt. Anfang Juni drangen Berichte darüber, dass US-Regierungsbehörden sich darauf vorbereiten, Untersuchungen bei Big Tech durchzuführen, an die Öffentlichkeit. Die beiden Behörden (das Department of Justice und die Federal Trade Commission), die die Kartellbehörde ausmachen, hatten bereits Gespräche, um alle Rechtsfragen vor den Sondierungen zu klären.


Einige der bekanntesten Technologieunternehmen der Welt – Facebook (WKN:A1JWVX), Apple (WKN:865985), Amazon.com (WKN:906866), Netflix (WKN:552484) und Googles Mutterkonzern Alphabet (WKN:A14Y6F) – machen die sogenannten FAANG-Aktien aus. US-Regierungskartellbehörden haben sich Berichten zufolge auf vier der fünf eingeschossen, aber einer fehlt seltsamerweise auf der Liste – der Streaming-Riese Netflix.


Schauen wir doch mal, warum Netflix nicht von den Aufsichtsbehörden auf den Kieker genommen wird – und ob das die Aktie zu einem Kauf macht.


Was die Regierungsaufsicht sagt

In einer kürzlich gehaltenen Rede stellte der Kartellchef des DOJ, Assistant Attorney General Makan Delrahim, eine Reihe von Faktoren dar, die die Regierung bei der Entscheidung, ein Kartellverfahren einzuleiten, berücksichtigen kann. Einige haben gesagt, dass die derzeitigen US-Kartellgesetze – von denen viele vor über 100 Jahren verabschiedet wurden, um sich mit den damaligen Monopolen zu befassen – nicht ausreichen, um Big Tech im digitalen Zeitalter zu regulieren.


Delrahim ist da anderer Meinung und sagt: “Viele der jüngsten Forderungen nach einer Kartellreform oder einem radikaleren Wandel basieren auf der falschen Vorstellung, dass es der Kartellpolitik nur darum geht, die Preise zu begrenzen.”


Er legte eine Reihe von Tests dar, die Regulierungsbehörden einsetzen können, um festzustellen, ob gegen das Kartellrecht verstoßen wurde. “Preiseffekte allein geben kein vollständiges Bild der Marktdynamik wieder, insbesondere in digitalen Märkten, in denen der gewinnmaximierende Preis Null ist”, sagte er. Delrahim weist darauf hin, dass sich die bestehenden Kartellvorschriften auch auf “Nicht-Preisdimensionen” stützen können.


“Wir verfügen bereits über die notwendigen Instrumente, um das Kartellrecht in Fällen, in denen digitale Technologien zum Einsatz kommen, durchzusetzen”, sagte er. “Das US-Kartellrecht ist flexibel genug, um auf alte und neue Märkte angewendet zu werden.”


Was macht Netflix anders als die anderen?

Um zu verstehen, warum Netflix nicht mit im Kontrollprozedere ist, muss man wissen, warum die anderen FAANG-Aktien untersucht werden.


Delrahim wies auf Exklusivitätsvereinbarungen als Beweis für wettbewerbswidrige Aktivitäten hin: “Im Allgemeinen ist eine Exklusivitätsvereinbarung eine Vereinbarung, in der ein Unternehmen seine Kunden verpflichtet, ausschließlich von ihm zu kaufen, oder seine Lieferanten, ausschließlich an ihn zu verkaufen.” Europäische Regulierungsbehörden haben Google mit einer Geldstrafe von 1,7 Milliarden USD belegt, weil Google AdSense-Kunden verbietet, Werbung bei konkurrierenden Suchmaschinen zu schalten.


Ein weiteres Beispiel, das Delrahim nannte, war das Kartellverfahren gegen Microsoft, bei dem ein Teil davon abhängt, dass der Internet Explorer mit dem Windows-Betriebssystem verbunden ist. Das hat die Benutzer daran gehindert, den Webbrowser zu deinstallieren. Ähnliche Argumente könnten in einem Fall gegen Apple verwendet werden, der für die Regeln rund um seinen App Store – der auf dem iPhone vorinstalliert ist – und die Gebühren, die es Entwicklern berechnet, Apps dort zu verkaufen, kritisiert wurde. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof kürzlich eine Kartellklage von Verbrauchern gegen Apple zugelassen.


Delrahim schien direkt auf Facebook abzuzielen, als er sagte: “Durch den Schutz des Wettbewerbs können wir Auswirkungen auf die Privatsphäre und den Datenschutz haben.” Facebook hat in den letzten Jahren mit zahlreichen Lücken im Verbraucherschutz zu kämpfen gehabt und wird von der FTC wegen seiner Lecks mit einer Rekordstrafe belegt.


Delrahim erwähnte zwar kein bestimmtes Unternehmen, nannte aber auch “Übernahmen von Frühphasenunternehmen” als potenziellen Stolperstein für Big Tech. Der Erwerb dieser aufstrebenden Wettbewerber und das Einstampfen oder Integrieren ihrer Produkte schränken den Wettbewerb erheblich ein, indem sie die Möglichkeiten der Verbraucher einschränken. Jede Transaktion wurde dem “no economic sense test” unterzogen. Delrahim machte geltend, dass in einigen Fällen eine Entscheidung oder ein Erwerb wirtschaftlich nicht sinnvoll sei, außer zur “Beseitigung des Wettbewerbs”. In diesem Fall hat jede der FAANG-Aktien (mit Ausnahme von Netflix) eine große Anzahl von Übernahmen von Unternehmen im Frühstadium getätigt, aber es liegt an den Aufsichtsbehörden, den Zweck und die Absicht dieser Übernahmen zu deuten.


Jüngste Berichte deuten darauf hin, dass die staatlichen Kartellbehörden ihre Zuständigkeitsfragen gelöst haben, wobei das DOJ die Aufsicht über Google und Apple übernimmt, während die FTC Amazon und Facebook untersuchen wird.


Aber was genau läuft bei Netflix anders?

Im Gegensatz zu seinen großen Tech-Kollegen hat Netflix die Skandale um den Datenschutz vermieden und gibt Verbraucherdaten nicht an Werbetreibende oder andere weiter, sondern nutzt die gesammelten Daten zur Verbesserung des eigenen Streaming-Angebots. Darüber hinaus hat das Unternehmen in seiner fast 22-jährigen Geschichte nur zwei Akquisitionen getätigt – die des Comic-Buchhauses Millarworld und die jüngste Erweiterung um die Kinder-Bildungsmedienmarke StoryBots, die den Wettbewerb nicht einschränken.


Auch wenn Netflix den Streaming-Markt dominiert, sah sich das Unternehmen in jedem Schritt einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Zu den bestehenden Spitzenreitern wie Amazon Prime und Hulu kommen in Kürze auch Angebote von Apple und Disneys führendem Streaming-Dienst Disney+ hinzu.


Gleichzeitig setzt sich das Wachstum von Netflix unvermindert fort. Im ersten Quartal erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 4,5 Milliarden USD, ein Plus von 22 % gegenüber dem Vorjahr, während die weltweiten bezahlten Streaming-Mitgliedschaften bei fast 149 Millionen lagen, ein Plus von 25 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Der durchschnittliche Umsatz pro Benutzer stieg im Jahresvergleich um 3 %, angesichts der jüngsten Preiserhöhungen, die allmählich auf der ganzen Welt eingeführt werden.


Mit einem soliden, anhaltenden Wachstum und dem Ausbleiben von Kontrollen durch die Regulierungsbehörden bietet Netflix von allen FAANG-Aktien wohl derzeit den besten Wert.


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The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Alphabet, Amazon, Apple, Facebook, Micorsoft und Netflix. Danny Vena besitzt Aktien von Alphabet, Amazon, Apple, Facebook und Netflix. Dieser Artikel erschien am 14.6.2019 auf Fool.com und wurde für unsere deutschen Leser übersetzt.


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