Weiden in der Oberpfalz
18.01.2017 - 09:02 Uhr

Zusammenarbeit zwischen Kliniken Nordoberpfalz AG und Klinikum St. Marien im Amberg: Aufsichtsrat stimmt Prüfung durch Bundeskartellamt zu

In letzter Zeit ist die Zusammenarbeit der Kliniken Nordoberpfalz AG mit dem Amberger Krankenhaus St. Marien stetig ausgebaut worden. Nun sollen noch weitere Möglichkeiten geprüft werden. Am Ende könnte die Fusion der Krankenhäuser stehen.

Klinikum St. Marien in Amberg. Bild: Hartl

Los ging es mit der Kooperation bei der Versorgung von Frühgeborenen im gemeinsamen Perinatalzentrum. Aber die Zusammenarbeit funktioniert unter anderem auch im Bereich Labor und Mikrobiologie, bei der Neuroradiologie und der Neurochirurgie. Chefärzte tauschen mal schnell die Standorte, so in der Chirurgie und in der Frauenklinik. Weitere gemeinsame Konzepte sind zumindest auf den Weg gebracht; so in der Kinder- und Jugendmedizin, in der Pneumologie und der onkologischen Versorgung. Gleiches gilt für die Infektiologie mit Blick auf die neue Infektionsstation im Neubau auf dem früheren Grundstück der "Augustiner" ab 2019.

Kliniken-Vorstand Josef Götz sagte gegenüber dem "Neuen Tag", man müsse auf den zunehmenden wirtschaftlichen Druck und den rasanten medizinischen Fortschritt reagieren. "Nicht jeder kann alles vorhalten." Deshalb hat sich der Aufsichtsrat der Kliniken AG bei einer zweitägigen Klausurtagung im Hotel Wutzschleife mit dem Thema befasst. Mit dabei war auch der Amberger Vorstand Manfred Wendl. Beide Vorstände berichteten, dass bei der verstärkten Zusammenarbeit auch kartellrechtliche Vorgaben beachtet werden müssen. Vor diesem Hintergrund soll noch im ersten Quartal dieses Jahres eine Prüfungsanfrage an das Bundeskartellamt gestellt werden. Das Vorgehen hat der Aufsichtsrat der Kliniken AG unter Vorsitz des Tirschenreuther Landrats Wolfgang Lippert einstimmig abgesegnet. Bei diesem Verfahren soll auch untersucht werden, ob eine Fusion der Krankenhäuser grundsätzlich möglich wäre.

Mit Ergebnissen rechnet Götz bis Mitte des Jahres. Sie dienen als Entscheidungsbasis für weitere Aktivitäten des Aufsichtsrates und der politischen Gremien. Eine grundsätzliche Entscheidung in Sachen Fusion sei damit noch nicht gefallen.

Es müssen kartellrechtliche Vorgaben beachtet werden.Kliniken-Vorstand Josef Götz
 
 

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