Politik

Gerichtsniederlage für May Schotten und Waliser mischen bei Brexit mit

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(Foto: REUTERS)

Theresa Mays Brexit-Fahrplan gerät zusehends durcheinander. Beim Gerichtsprozess darum, wer alles über den EU-Austritt mitentscheiden darf, sind nun mit den Regionalregierungen von Wales und Schottland weitere EU-Befürworter im Rennen.

Der Streit, ob das britische Parlament den anstehenden Brexit-Verhandlungen der Regierung mit der EU zustimmen muss, wird zusehends komplizierter. Der Oberste Gerichtshof in London entschied, dass auch die Regierungen von Schottland und Wales bei dem anstehenden Berufungsverfahren mitreden können. Auch eine Gewerkschaft, die britische Beschäftigte im Ausland vertritt, könne ihre Stellungnahme vor Gericht abgeben.

Das Berufungsverfahren, das vom 5. bis 8. Dezember dauern dürfte, hat die Regierung von Premierministerin Theresa May angestrengt, nachdem sie bei einem ersten Urteil unterlegen war. Das Gericht hatte kürzlich entschieden, dass das britische Parlament vor Beginn der Austrittsverhandlungen mit der EU befragt werden muss. May will dagegen erreichen, dass sie die Brexit-Gespräche auch ohne parlamentarische Zustimmung einleiten kann.

May will die Verhandlungen mit Brüssel bis spätestens Ende März starten. Sie will daran auch trotz des Gerichtsverfahrens festhalten. Die Briten hatten in einem historischen Referendum im Juni mit fast 52 Prozent der Stimmen für ein Ausscheiden aus der Gemeinschaft gestimmt.

Die Schotten hatten sich mehrheitlich gegen den Brexit ausgesprochen. In dem Land, das eine eigene Regierung und ein Parlament hat, waren Forderungen aufgekommen, im Falle eines EU-Austritts Großbritanniens ein erneutes Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands anzustrengen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa

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