Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen Erste Jobcenter-Kunden brechen Maßnahmen ab

Duisburg · Das Duisburger Jobcenter passt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seine Hartz-IV-Sanktionspraxis an. So dürfen künftig zum Beispiel nicht mehr als 30 Prozent der Bezüge gekürzt werden. Die Entscheidung hat offenbar schon Einfluss auf die Motivation der Kundschaft.

 Die Minderungszeiträume für Hartz-IV-Sanktionen können künftig verkürzt werden.

Die Minderungszeiträume für Hartz-IV-Sanktionen können künftig verkürzt werden.

Foto: dpa/Jan Woitas

Das Duisburger Jobcenter steckt bis über beide Ohren in Arbeit. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November. Sie besagt, dass Hartz-IV-Sanktionen zwar grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sind, aber einer Überarbeitung bedürfen. Dem Ratsausschuss für Arbeit und Soziales ist nun eine Mitteilung des Jobcenters zugegangen, in dem es die geplante Verfahrensweise erläutert. Und die bringt weitreichende Veränderungen für die rund 22.000 Duisburger mit sich, die Grundsicherung beziehen. Eine Übersicht: