Gute Neuigkeiten für knapp vier Millionen Deutsche:  Ab dem 1. Januar 2021 werden die Hartz-IV-Sätze steigen. Das berichten unter anderem das RND und Focus Online.

Dies geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen" hervor, der dem Nachrichtendienst vorliegt. Eine Altersgruppe profitiert von den Neuerungen ganz besonders. 

Mehr Arbeitslosengeld: Hartz-IV-Sätze steigen

Von den Arbeitslosen-Änderungen profitieren fast alle Personengruppen. Der Regelbedarf wird alle fünf Jahre anhand einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe durch das "Statistische Bundesamt" ermittelt. Dabei wird sich an den Verbraucherausgaben der unteren Einkommensschicht orientiert. Sollte bei der Neuberechnung ein geringer Wert ausgerechnet werden, wird der Regelsatz nicht gesenkt, sondern beleibt gleich, es ist also keine Absenkung des Regelbedarfs möglich

Die neuen Regelsätze für 2021 sehen wie folgt aus:

  • Ehegatten und Partner: 395 Euro (plus sechs Euro)
  • Erwachsene bis 25 Jahre, die noch im eigenen Haushalt wohnen: 351 Euro (plus sechs Euro)
  • Kinder bis fünf Jahre: 270 Euro (plus 29 Euro)
  • Kinder von sechs bis 13 Jahre: 308 Euro (keine Änderung)
  • Kinder von 14 bis 17 Jahre: 367 Euro (plus 39 Euro)

Die größten Zuschüsse gibt es bei Kindern im Alter bis fünf Jahre bzw. zwischen 14 und 17 Jahre. 

Hartz-IV: Neue Berücksichtigung der Handy-Rechnungen

Neben den Änderungen der Regelsätze werden ab 2021 auch Handy-Kosten bei der Berechnung der Hartz-IV-Zahlungen einberechnet. Bisher wurden für Arbeitslosengeld-Empfänger nur die Kosten einer Doppelflatrate für Festnetztelefone und Internet vorgesehen.

"Die Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realität“, heißt es im Gesetzesentwurf des Bundesministeriums.

2021 sollten sich eigentlich auch die Renten erhöhen. Ob dies nun aufgrund der Corona-Krise aus fällt erfahren Sie hier.

aa