TSV 1860 München:Grünes Wunder

Hasan Ismaik verklagt mit seiner Merchandising GmbH beim TSV 1860 München doch nicht länger die eigenen Fans.

Auch wenn man das ja meinen könnte: Wenn es heißt, jemand erlebe sein "blaues Wunder", muss das nicht unweigerlich bedeuten, er sei Anhänger des TSV 1860 München. Blau galt früher einmal als Farbe der Täuschung. Das Sprichwort steht etymologisch für eine Überraschung, die unerfreulich ist. Beim seit 160 Jahren sehr blauen Klub von der Grünwalder Straße haben die Anhänger am Dienstag die nächste Überraschung in diesen an Überraschungen nicht armen Zeiten erlebt: Hasan Ismaik, Investor und Mehrheitsgesellschafter beim Fußball-Drittligisten, verklagt jetzt doch nicht länger die eigenen Fans, weil sie das Vereinswappen benutzen. Klingt selbstverständlich? Ist es aber nicht!

Nachdem Ismaik mit Sechzigs Merchandising GmbH, die sich in Ismaiks Alleinbesitz befindet, in erster Instanz gegen die "Löwenfans gegen Rechts" verloren hatte, kündigte er in der Nacht vor dem Revisionstermin am Oberlandesgericht an diesem Dienstag auf Facebook an, er ziehe die Berufung zurück. "Wir sind an einer Konfrontation nicht interessiert, für uns steht der Löwe über allem", schrieb Ismaik. Nein, ist nicht selbstverständlich!

1860 erlebt derzeit eine Sensation nach der nächsten: Erst wurde der Mannschafts-Etat auf 4,5 Millionen Euro geschraubt. Als nächstes schrieb Ismaik dem Vereins-Vizepräsidenten Heinz Schmidt ein paar nette Worte zum Geburtstag. Und jetzt sehen sich die einstigen Streitparteien nicht einmal mehr vor Gericht?! Es fehlt vielleicht nicht mehr viel, dann fahren Ismaik und Präsident Robert Reisinger raus aufs Meer und werfen Angeln aus vor Abu Dhabi.

Im zuvor beklagten Logo der "Löwenfans gegen Rechts" findet sich neben einer Faust, die ein Hakenkreuz zerschlägt, auch das Wappen mit dem Löwen. Das Logo der Gruppe, die von der Stadt München mit dem "Bürgerpreis für Demokratie" prämiert wurde, gibt es seit vielen Jahren. Im Falle von Bekleidung und Aufklebern der Faninitiative stehen der Merchandising GmbH keine markenrechtliche Ansprüche zu, lautete das Urteil in erster Instanz - und hätte es wohl auch in der Berufung gelautet. Hat Ismaik ewig nicht eingesehen. Bis in der Nacht ein grünes Wunder geschah.

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