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Verfassungsgericht Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden

Männer und Frauen in schwarz-roten Roben stehen in einer Reihe hinter einem langen Sitzungstisch unter einem Wappen Berlins
Das Richter-Gremium des Berliner Verfassungsgerichtshofes hat ein Urteil über die Wahl zum Abgeordnetenhaus gefällt
© Annette Riedl / DPA
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus war es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Nun hat das Berliner Verfassungsgericht sein Urteil zu einer Wahlwiederholung verkündet.

Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.

Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

Wahl mit fehlenden Stimmzetteln

Am 26. September 2021 waren - mitten in der Corona-Pandemie - in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.

Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.

Wahl zum Abgeordnetenhaus überprüft

Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Mehr Wahlhelfer in Berlin

Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen statt 34.000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

Eine aktuelle Umfrage sieht vor einer Neuwahl des Berliner Abgeordnetenhauses die CDU mit 21 Prozent knapp vorn. Wie die am Mittwoch veröffentlichte Erhebung des Instituts Insa im Auftrag der "Bild"-Zeitung ergab, hätten die Christdemokraten damit einen Prozentpunkt Vorsprung vor SPD und Grünen. Die beiden Regierungsparteien würden von jeweils 20 Prozent der Wahlberechtigten gewählt werden, wenn am kommenden Sonntag die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus anstünde.

tkr DPA

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