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Es steht kein Auto in Ihrer Garage? Das kann für Sie teuer werden

26. März 2024 | Sophia Haberkorn

Es steht kein Auto in Ihrer Garage? Das kann für Sie teuer werden

Eine Garage ist zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gedacht. Allerdings wird sie in vielen Fällen auch zur Lagerung von anderen Objekten genutzt. Wer Pech hat, muss dafür ein hohes Bußgeld zahlen.

Wenn der Platz im Keller eng wird, nutzen viele Deutsche die Garage zum Lagern von Gegenständen. Schließlich kann das Auto auch auf der Straße geparkt werden. So entsteht noch mehr Platz in der Garage. Allerdings ist das nicht erlaubt. Wer seine Garage zweckentfremdet, muss mit einem Bußgeld vom Ordnungsamt rechnen, berichtet die Augsburger Allgemeine. Es gibt genaue Regeln, welche Dinge dort aufbewahrt werden dürfen.

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Das Auto muss aber nicht in die Garage

Grundsätzlich gilt, dass Garagen ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Darüber hinaus dürfen dort nur Dinge gelagert werden, die zum Kfz gehören. Dazu zählen etwa eine Dachbox oder ein Gepäckträger, Reifen, Motoröl, ein Wagenheber oder Kraftstoff in begrenztem Umfang. Andere Gegenstände sind nicht zugelassen. Es ist also empfehlenswert, auszumisten, um in jedem Fall das Bußgeld zu umgehen.

Dennoch sind Autofahrer nicht verpflichtet, das Auto in der Garage abzustellen. Es ist ihnen freigestellt, ob sie ihr Fahrzeug darin parken oder an der Straße. Unabhängig davon, ob das Auto in der Garage steht oder nicht, muss der Platz frei bleiben.

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Kontrolle durch das Ordnungsamt

Das Ordnungsamt selbst führt keine regelmäßigen Kontrollen durch. Das ändert sich, wenn Nachbarn durch die Nutzung der Garage als Abstellraum beeinträchtigt werden. Sobald sie das an das Ordnungsamt melden, kontrollieren die Mitarbeiter die Situation vor Ort. Wird dort gegen Regeln verstoßen, sind bis zu 500 Euro Bußgeld fällig.

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