Endlich Frühling!: Wo darf man jetzt eigentlich grillen?

Der Grillparty im Garten steht eigentlich nichts im Wege ...

Der Grillparty im Garten steht eigentlich nichts im Wege ...

Foto: STOCK4B-RF/Getty Images

Endlich Frühling! Am Wochenende erwarten uns Sonnenschein und Temperaturen bis zu 20 Grad. Also ab nach draußen – und Grill, Bier und Würstchen nicht vergessen!

Doch wo darf man eigentlich grillen – auf dem Balkon, im Garten oder im Park? Ein Überblick.

Grillen auf dem Balkon und im Hof

Grillen ist, auch mit einem Holzkohlegrill, auf Balkon und Terrasse grundsätzlich erlaubt.

Ruß oder dichter Qualm sollte allerdings nicht direkt in die Nachbarwohnung ziehen. Das gilt als übermäßige Belästigung und kann sogar mit einer Geldbuße geahndet werden. Mit einem Elektrogrill ist man hier auf der sicheren Seite.

► Wie häufig Mieter den Grill anwerfen dürfen, regeln Städte und Landkreise sehr unterschiedlich. Die Berliner dürfen dies beispielsweise zweimal im Monat, die Bonner einmal monatlich und die Stuttgarter nur dreimal im Jahr.

In einigen Städten und Gemeinden müssen Sie Ihre Nachbarn zudem 48 Stunden vorher über Ihre Grillpläne informieren.

Achtung: Verbietet Ihr Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon oder dem Hof, riskieren Sie mit der illegalen Grillparty eine Abmahnung oder sogar Kündigung.

Offenes Feuer im Garten

Wer ein offenes Feuer im Garten machen will, braucht meist eine Genehmigung der Gemeinde oder Stadtverwaltung. Eine bundesweite gesetzliche Regelung hierfür gibt es nicht.

Eine Feuerschale oder ein Feuerkorb sind jedoch erlaubt.

Die Gartenparty wird mit einem Grill zum perfekten Ereignis

Die Gartenparty wird mit einem Grill zum perfekten Ereignis

Foto: Riser/Getty Images

Achtung: Bei großen Feuerschalen mit über einem Meter Durchmesser könnte mancherorts doch eine Genehmigung erforderlich sein.

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Darf ich in der Natur einfach ein Feuer machen?

► Allgemein kann man sagen, dass es nur wenige Plätze gibt, an denen man ein offenes Lagerfeuer entfachen darf.

Lockerer wird es bei einer Feuerschale oder einem Grill gehandhabt. Je nach Ort gibt es aber unterschiedliche Regelungen. Hier ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich an die ausdrücklich erlaubten Plätze hält oder sicherheitshalber bei der Gemeinde nachfragt.

Was immer gilt: In Naturschutzgebieten, Nationalparks und öffentlichen Plätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist ein offenes Feuer prinzipiell untersagt. Auch dürfen Sie ohne Erlaubnis nicht auf einem fremden Privatgrundstück grillen.

Tipps zum sicheren Grillen – Steak, Bratwurst, Tofu – Infografik

Wie sieht es im Wald mit Grillen aus?

Revierförster und Bundesvorsitzender des BDF (Bund Deutscher Forstleute) Ulrich Dohle: „Offenes Feuer ist im Wald ganzjährig verboten. In einigen Gebieten gibt es aber offizielle Grillplätze. Doch wegen der latenten Waldbrandgefahr muss man sich meistens bei der Forstverwaltung eine Genehmigung holen.“

► Übrigens: Auch das Rauchen ist im Wald untersagt: in fast ganz Ostdeutschland das ganze Jahr, in den anderen Bundesländern mindestens von April bis Oktober.

Wer verbotenerweise doch Feuer macht, muss tief in die Tasche greifen: Je nach Ort drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro.

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